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Kundenerstinformationen

Warum stellen wir Ihnen Erstinformationen bereit?

Versicherungsmakler sind gesetzlich verpflichtet, Kunden vor Beginn der Beratung transparent über ihre Tätigkeit zu informieren.

Diese Pflicht ergibt sich aus der Versicherungsvermittlungsverordnung (§ 15 VersVermV) und dient dem Schutz des Kunden.

Ziel ist es:

  • Transparenz zu schaffen
  • Vertrauen aufzubauen
  • und sicherzustellen, dass der Kunde genau weiß, mit wem er zusammenarbeitet

Was steht in den Erstinformationen?

Die Erstinformationen enthalten alle wichtigen Angaben zum Maklerunternehmen, unter anderem:

  • Unternehmensdaten und Ansprechpartner
  • Zulassung als Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
  • Registrierungsnummer im Vermittlerregister
  • Zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Informationen zur Vergütung (z. B. Courtage durch Versicherer)
  • Hinweise zu Schlichtungsstellen (z. B. Ombudsmann)
  • Beschwerdemöglichkeiten

Kurz gesagt

Die Erstinformationen sorgen dafür, dass Sie von Anfang an wissen:

  • Wer wir sind
  • Wie wir arbeiten
  • Wie wir vergütet werden

So schaffen wir eine transparente und vertrauensvolle Grundlage für die Zusammenarbeit.