Döhler Hosse Stelzer
Die Tätigkeiten eines Landwirtschaftsbetriebes sind so vielseitig wie die Ansprüche Dritter, die gegen einen Landwirt gestellt werden können. Die landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung leistet im Falle eines berechtigten Schuldnachweises und wehrt unberechtigte Ansprüche gegenüber dem Landwirt ab. Ohne Haftpflichtversicherung haftet der Landwirt mit seinem gesamten und zukünftigen Vermögen.
Als unabhängiger Versicherungsmakler beraten wir Sie zum Thema Betriebshaftpflichtversicherung für Landwirte
umfassend und individuell. Profitieren auch Sie von unserer jahrzehntelangen Erfahrung sowie dem Expertenwissen unserer Mitarbeiter. Sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail, per Telefon oder persönlich.
FAQ
Im Rahmen der Gewahrsamsschäden können Schäden an geliehenen Sachen eingeschlossen werden.
Der Mähdrescher ist, solange er nicht zulassungspflichtig ist, beitragsfrei mitversichert. Es empfiehlt sich jedoch diesen, wie alle anderen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, im Vertrag explizit aufzuführen, da das Schadenpotenzial sehr groß ist. Alle selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, die nicht zulassungspflichtig sind, gehören in die Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Entschädigung erfolgt üblicherweise zum Zeitwert. Der Zeitwert beschreibt den Wert, welchen die beschädigte Sache zum Zeitpunkt des Schadens hatte. Im Reparaturschadenfall wird entsprechende des Zeitwertes eine Kürzung vorgenommen. Auf Vermögens- und Personenschäden trifft diese Regelung jedoch nicht zu.
Eine landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung hilft Ihnen bei finanziellen Forderungen Dritter. Häufig kann die Privathaftpflichtversicherung mit einer Betriebshaftpflichtversicherung kombiniert werden. Auch die Mitversicherung Ihres Hofhundes ist möglich.
Lassen Sie sich jetzt beraten.
Döhler Hosse Stelzer
DHS Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
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