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Inhaltsversicherung

Döhler Hosse Stelzer

Inhaltsversicherung

In der Inhaltsversicherung gelten sämtliche bewegliche Sachen am Versicherungsort als versichert: technische und kaufmännische Betriebseinrichtungen, Waren und Vorräte, fertige und halbfertige Produkte, sowie alle Rohmaterialien, Werkzeuge und Maschinen.

Werden diese beweglichen Sachen durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder anderweitige Naturereignisse oder bei einem Einbruch zerstört oder beschädigt, greift die Inhaltsversicherung. 

Nach einem großen Schaden kann der gewohnte Geschäftsbetrieb oft nicht zeitnah wiederhergestellt werden. Ergänzend empfiehlt sich somit der Einschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung, welche im Schadenfall den entgangenen Betriebsgewinn und fortlaufende Betriebskosten ersetzt. 

Beratung & Kontakt

Als unabhängiger Versicherungsmakler beraten wir Sie zum Thema Inhaltsversicherung umfassend und individuell. Profitieren auch Sie von unserer jahrzehntelangen Erfahrung sowie dem Expertenwissen unserer Mitarbeiter. Sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail, per Telefon oder persönlich.

FAQ

Die wichtigsten Informationen zum Thema Inhaltsversicherung

Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert aller beweglichen Sachen und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen. Es empfiehlt sich alle beweglichen Sachen zu bewerten und gegebenenfalls ein Anlageverzeichnis zu erstellen. Sprechen Sie uns an, wir helfen gern!
Werden neue versicherte Sachen angeschafft, muss gegebenenfalls die festgelegte Versicherungssumme angepasst werden. Sprechen Sie uns dazu gern an.
Im Schadenfall ersetzt die Inhaltsversicherung zunächst alle beschädigten und zerstörten Sachen – von der Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden. Des Weiteren übernimmt die Inhaltsversicherung die Aufräum- und Abbruchkosten der Schadenstätte. Insbesondere auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die zum Beispiel nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert. Sofern nötig, werden auch Bewegungs- und Schutzkosten übernommen, sofern unbeschädigtes Inventar, zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert werden muss.

Die Inhaltsversicherung bietet Versicherungsschutz bei zahlreichen Gefahren für die gesamte Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte, Werkzeuge und Maschinen. Ergänzend empfiehlt sich der Einschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung.

Lassen Sie sich jetzt beraten.

Döhler Hosse Stelzer

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