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Erben & Schenken

Döhler Hosse Stelzer

Erben & Schenken

In den letzten 50 Jahren wurden von der Nachkriegsgeneration erhebliche Vermögenswerte aufgebaut, die nun nach und nach auf die Erben übergehen. Laut Schätzungen werden jährlich Vermögenswerte bis zu 400 Mrd. Euro an die nächste Generation vererbt. 

Gesetzliche Vorschriften regeln, wann und wie hoch vererbte oder verschenkte Vermögenswerte, beispielsweise eine Immobile, eine Geldsumme oder auch ein Unternehmen, vom Erben oder Beschenkten zu versteuern sind. 

Beratung & Kontakt

Als unabhängiger Versicherungsmakler beraten wir Sie zum Thema Erben & Schenken umfassend und individuell. Profitieren auch Sie von unserer jahrzehntelangen Erfahrung sowie dem Expertenwissen unserer Mitarbeiter. Sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail, per Telefon oder persönlich.

FAQ

Die wichtigsten Informationen zum Thema Erben & Schenken

Eine Beratung empfiehlt sich insbesondere für Personen, deren Vermögen eine Erbschaftssteuerpflicht auslöst und / oder wenn Vermögen an Personen aus einem entfernten Verwandtschaftsverhältnis vererbt werden soll.
Im Fall einer Erbschaft oder einer Schenkung wird in Deutschland Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer fällig. Die Höhe hängt dabei vom Wert des steuerpflichtigen Erwerbs und der jeweiligen Steuerklasse ab. Mögliche Freibeträge und die entsprechende Steuerklasse resultieren aus dem Verwandtschaftsgrad des Begünstigten.

Verschenken beispielsweise Großeltern ihr Vermögen an die Enkelkinder, kommt es häufig vor, dass die Großeltern mitbestimmen wollen, was mit dem Geld passiert. Das Geld soll dem Enkel beispielsweise für eine spätere Immobilienfinanzierung oder als Altersvorsorge dienen und nicht für ein Motorrad oder anderen „Unsinn“ verwendet werden. In diesem Fall schließen die Großeltern eine Rentenversicherung gegen einen Einmalbeitrag ab. Der Großvater wird Versicherungsnehmer und sein Enkel die versicherte Person. Anschließend überträgt der Großvater 99% der Versicherungsnehmereigenschaft auf seinen Enkel, selbst behält er 1%. Diese Gestaltung führt dazu, dass bei jeder Vertragsänderung, egal ob Entnahme oder Kündigung, beide Versicherungsnehmer zustimmen müssen. Der Großvater hat so eine Art „Veto-Recht“. Verstirbt er, sind 99% des Vertrages erbschaftssteuerfrei. 

Planen Sie jetzt eine liquiditätsschonende Vermögensübertragung zu Lebzeiten und schützen Sie Ihr Erbe durch die richtige Gestaltung einer Versicherungslösung. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. 

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Döhler Hosse Stelzer

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