Döhler Hosse Stelzer
In der Krankenversicherung wird zwischen Krankenvoll- und Krankenzusatztarifen unterschieden. Die Krankenzusatzversicherung ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Mit ihrer Hilfe können Leistungslücken in der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden. Hierzu zählen der ambulante, der stationäre oder der zahnärztliche Bereich sowie die Pflegezusatz-, Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherung.
Die Krankenvollversicherung wird von privaten Versicherungsunternehmen angeboten und bietet einen umfangreichen Krankenversicherungsschutz. In der Krankenvollversicherung versichern sich in erster Linie Personen, die nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen oder versicherungsfrei sind, wie zum Beispiel Selbstständige, Freiberufler, Beamte oder gutverdienende Angestellte.
Als unabhängiger Versicherungsmakler beraten wir Sie zum Thema Krankenversicherung umfassend und individuell. Profitieren auch Sie von unserer jahrzehntelangen Erfahrung sowie dem Expertenwissen unserer Mitarbeiter. Sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail, per Telefon oder persönlich.
FAQ
Die private Krankenversicherung kalkuliert risikogerechte Beiträge abhängig vom gewählten Leistungsumfang. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, in der ein vom Einkommen abhängiger Beitrag erhoben wird, richten sich die Beiträge in der privaten Krankenversicherung nach der versicherten Leistung, dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand zu Versicherungsbeginn.
Die Versicherer sind verpflichtet für eine private Krankenversicherung sogenannte Altersrückstellungen zu bilden, damit die Beiträge auch im Alter bezahlbar bleiben. In der privaten Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, die Höhe der Beiträge an den eigenen finanziellen Spielraum im Alter anzupassen. Dafür werden entsprechende Alterstarife angeboten.
Viele Versicherer bieten zusätzlich Vorsorgetarife an. In diesen Tarifen sinken die Beiträge im Alter um einen festdefinierten Prozentsatz.
Der Umfang einer Absicherung ist je nach Tarif unterschiedlich und kann individuell auf die eigenen Bedürfnisse und Wünsche angepasst werden.
In der ambulanten Zusatzversicherung können durch verschiedene Tarifbausteine Leistungen versichert werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nur teilweise oder gar nicht erstattet werden, wie beispielsweise für Heilpraktiker, Sehhilfen oder Vorsorgeuntersuchungen.
Mit einer stationären Zusatzversicherung erlangt man im Krankenhaus den Status „Privatpatient“. Versicherbar sind Leistungen wie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlungen oder freie Krankenhauswahl. Zusätzlich können mit Hilfe einer Krankenhaustagegeldversicherung die durch einen Krankenhausaufenthalt entstehenden Kosten gedeckt werden.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt für Zahnersatz, Implantate oder Inlays oft keine oder nur verminderte Leistungen. Diese Leistungen können mit einer Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden.
Die Krankentagegeldversicherung dient im Fall einer Arbeitsunfähigkeit dazu, entstehende finanzielle Lücken, beispielsweise nach Beendigung der Lohnfortzahlung bei Arbeitnehmern, auszugleichen.
Die Gestaltungsmöglichkeiten in der Krankenversicherung sind vielfältig – für kleines oder großes Budget. Wir beraten Sie gerne zu Krankenversicherung jeglicher Art – egal ob eine private Krankenvollversicherung oder eine Erweiterung Ihrer Absicherung im Rahmen von Krankenzusatztarifen.
Lassen Sie sich jetzt beraten.
Döhler Hosse Stelzer
DHS Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
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